Wort davor: Lehnrecht(s)buch
lehn(s)rechten
Wortklasse: Verb
Erklärung:
einen Rechtsstreit in Lehnsangelegenheiten führen.
- Belegtext:
welch here mit seinem man lehensrechten wil, der sol im tag geben ueber sechs wochen und nicht darhinder und sol im die taeg geben in dem land auf sein aigen guet und sol da
mit im rechten nach landes gewonhait als recht ist
Datierung: 1278?
Fundstelle: ÖLR. Art. 28
[weitere Angaben: ebd. 30]
Faksimile
Wort danach: Lehn(s)rechtfertigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten