Wort davor: Lehn(s)pflicht

lehn(s)pflichtig
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: in einem Lehnsverhältnis stehend und daraus verpflichtet.

Wort danach: Lehnpossession

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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