Wort davor: Lehnpfleger
Lehn(s)pflicht
Wortklasse: Femininum
Lehn(s)pflicht (I)
Erklärung:
die aus der Eingehung eines Lehnsverhältnisses entspringende besondere Treue- und Leistungspflicht eines Lehnsmannes (I).
- Datierung: 1461
Fundstelle: FRAustr. 44 S. 240
- Belegtext:
[Markgraf Albrecht ist] auch der k.m. durch lehenspflicht, eynung und andern verschribung uff das hohste verwant und verpflicht, deßhalb nit not sey, sich mit seinen gnaden ander eynung zu verbinden
Datierung: 1468
Fundstelle: FRAustr. 46 S. 62
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- digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- Datierung: 1470
Fundstelle: HMeißenUB. III 195
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Datierung: 1485
Fundstelle: AlbrAchillesKaisB. Forts. 155
- Belegtext:
allen ..., so vns von landtsfürstlicher oberkeit vnd lehenpflicht wegen ... verwont vnd zugethon seindt
Datierung: 1538
Fundstelle: Frey,Pract. 2
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1552
Fundstelle: HessJb. 6 (1956) 195
- Datierung: 1559
Fundstelle: Heinke,NÖLehenR. II 188
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1562
Fundstelle: Moser,StaatsR. 31 S. 344
- Belegtext:
praelaten, grafen, herren von der ritterschafft und adel, auch ... unterthanen ..., so uns mit lehns- und andern pflichten verwandt
Datierung: 1569
Fundstelle: CCMarch. II 5 Sp. 3
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1573
Fundstelle: SchweizId. XIII 349
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Datierung: 1612
Fundstelle: BernStR. VII 1 S. 201
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1669
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 397
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- Datierung: 1745
Fundstelle: BrschwWolfenbPromt. II 426
- Datierung: 1751
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. I 552
- Belegtext:
dem reich mit lehn-pflichten verwandt
Datierung: vor 1754
Fundstelle: Moser,Hofr. I 252
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1786
Fundstelle: Kerner,RRittersch. III 259
- Datierung: 1792
Fundstelle: Emminghaus,CJGerm. II 557
- Belegtext:
der lehnsherr ist in der regel nicht schuldig, einen vasallen, der durch fortdauernde unfähigkeit an eigner leistung der lehnspflichten ganz verhindert wird, zum besitz des lehns
zu lassen und einen lehnsträger für ihn anzunehmen
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 18 § 55
- Belegtext:
der regel nach sind bey den kunkellehnen frauenzimmer zu allen lehnspflichten verbunden
Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht IX 208
- Belegtext:
die lehenpflicht soll nach den gemeinen lehenrechten beschworen werden
Datierung: 1811
Fundstelle: Heinke,NÖLehenR. I 145
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1815
Fundstelle: WirtRealIndex I 403
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- Datierung: 1816
Fundstelle: AmtsBlWestf. 1 (1816) 309
Lehn(s)pflicht (II)
Erklärung:
wie Lehnseid.
- Datierung: 1450
Fundstelle: Eberstein2 II 39
- Datierung: 1466
Fundstelle: BairLT. V 189
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
vnnser herre vnd swager hat die ... hertzogen ... belehent vnde sie von im entpfangen vnd lehnspflicht gethan
Datierung: 1472
Fundstelle: AlbrAchillesMerckB. 134
- Datierung: 1472
Fundstelle: Lünig,CJFeud. II 13f.
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1473
Fundstelle: Westphalen,Mon. III 1765
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
B. hat uns och lehenspflicht geschworn uns gehorsam und geweartig ze sin und alles ze tuon von dem lehen, das denn aim lehenman ze tuon gepúrt
Datierung: 1507
Fundstelle: ZürichOffn. I 365
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
auch lehens aidtt vnnd pflicht thun vnnd in ire sele schwerenn
Datierung: 1533
Fundstelle: Haltaus 1228
- Belegtext:
die minderiaerigen ... sollen ... dieselben lehen durch jre vormunder ...in jre namen empfangen ..., vnnd die lehenspflicht durch die minderiaerigen eher nit beschehen, sie seyen dann in volkomnem alter
Datierung: 1548
Fundstelle: Perneder,Lehnr. 7v
Faksimile, Ausgabe von 1544
- in DRQEdit
- Belegtext:
wir ... gebieten. 1. daß ein jeder seine lehn ... in rechter verordneter zeit suche, empfange, die lehns-pflicht leiste
Datierung: 1569
Fundstelle: CCMarch. II 5 Sp. 6
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
die lehenßpflicht ist ... also: ihr werdet geloben dem ... fuersten und herrn ... getreü, gehorsamb und gewaertig zu sein
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 120
- Datierung: 1727
Fundstelle: CAustr. IV 432
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
wenn nun der tag, welcher zu ablegung der lehenspflicht bestimmt ist, eintrifft, so erscheint der vasall an dem ihm bestimmten orte, wo ihm sodann die formel der lehenspflicht
vorgelesen wird, die er von wort zu wort nachzusprechen hat
Datierung: 1780
Fundstelle: SteirEinl. 106
- Belegtext:
[die] unmuendigen ... nicht eher als nach zuruecklegung des sechzehenten jahres ihres alters zur ablegung der lehnspflicht zugelassen werden koennen
Datierung: 1795
Fundstelle: AltenburgSamml. III 539
- Belegtext:
die lehens-erneuerung geschieht durch die lehens-muthung, ablegung der lehen-pflicht, entrichtung der lehengebuehren, ausfertigung des lehenbriefes und des lehen-reverses
Datierung: 1808
Fundstelle: RepStaatsVerwBaiern I2 236
Lehn(s)pflicht (III)
Erklärung:
Abgabe aus einem Lehen.
Sachhinweis:
HRG.1 II 1722f.
Wort danach: lehn(s)pflichtig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten