Wort davor: Lehnpfennig
Lehn(s)pferd
Wortklasse: Neutrum
Lehn(s)pferd (I)
Erklärung:
von einem oder mehreren Lehen bei Bedarf zu stellendes Pferd mit (ritterl. Lehen) oder ohne (bäuerl. Lehen) bewaffneten Reiter bzw. das Recht auf die Gestellung, auch als Berechnungseinheit für Lehnspflichten.
- Belegtext:
ouch hat her eyn lenphert vf eynre hufe, daz iz geslayn vor eyne mark
Datierung: 1361
Fundstelle: HMeißenUB. II 43
Faksimile
- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Datierung: 1378
Fundstelle: AnhGBl. 10/11 (1935) 173
- Datierung: 1386
Fundstelle: CDBrandenb. I 13 S. 270
- Datierung: Ende 14. Jh.
Fundstelle: MeißenLehnb. 214
- Belegtext:
einen hof mit seiner zugehorung ... und sie dinen der herschaft davon mit einem lehenpferd zu reysen
Datierung: 1417
Fundstelle: QFürstentBayreuth I 40
- Belegtext:
der leman [hat] 2 hufen unde gibet 36 g. ader heldet ein leenpfert
Datierung: um 1420
Fundstelle: NeuzelleUB. 118
- Datierung: 1449
Fundstelle: FreibergUB. I 194
Faksimile
- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Datierung: 1490
Fundstelle: Eberstein2 II 73
- Datierung: 1. Hälfte 16. Jh.
Fundstelle: SchlesDorfU. 324
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
dass die müller dem rath lehenpferd halten müssen, vnnd wann die landsfursten zu rüst- oder andern fuhrwägen pferd haben wollen, dass alsdann ein rath dieselben zu dero behuff,
auch sonst täglich zu jrer eigenen notturfft von den müllern fordern lassen
Datierung: 1565
Fundstelle: Haltaus 1228
- Datierung: 1599
Fundstelle: BrandenbSchSt. III 126
- Belegtext:
ihr mir dann vermuge ewer von mir tragendenn lehenn einn lehen pferdt sambt einem woll staffirtenn knechte mit dessen aller zubehörung zu halten schuldig
Datierung: 1599
Fundstelle: CDBrandenb. I 12 S. 410
- Datierung: 1600
Fundstelle: BrandenbSchSt. II 317
- Belegtext:
wenn er aber das lehenpferd nicht darf halten, soll er mir jährlich davon vier schock geben
Datierung: 1617
Fundstelle: MittNordbExk. 31 (1908) 304
- Datierung: 1638
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. III 197
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1646
Fundstelle: CCMarch. II 1 Sp. 135
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
strafe als 50 rthlr. fuer jedes lehnpferd
Datierung: 1674
Fundstelle: Dähnert,Samml. Suppl. I 952
- Belegtext:
[wegen d. Kriegszustandes] werden ... die ... lehensleute ... angewiesen, anstatt der von ihnen zu stellenden lehen-pferde fuer jedes den betrag von 125 rthlr. ... an die ... kriegs-casse zu zahlen
Datierung: 1674
Fundstelle: Scotti,Cleve I 540
- Belegtext:
wann ... die lehnpferde in wuerckliche dienste zu des landes defension, wozu sie vermoege landes-privilegien verbunden, treten, so haben sie ihren unterhalt bey der uebrigen milice zu empfangen
Datierung: 1681
Fundstelle: Dähnert,Samml. Suppl. I 965
- Belegtext:
zehn ritterhufen gegen ein lehnpferd in roßdiensten solle gerechnet ... werden
Datierung: 1681
Fundstelle: Dähnert,Samml. Suppl. I 965
- Datierung: 1685
Fundstelle: CCMarch. VI 1 Sp. 565
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1696
Fundstelle: Winckler,Edelm. 538
- Datierung: 2. Hälfte 17. Jh.
Fundstelle: Westphalen,Mon. II 1689 u. 1875
- Datierung: 1704
Fundstelle: CCMarch. VI 2 Sp. 51
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1718
Fundstelle: Lehmann,NLausBauern 110
- Belegtext:
hinfuehro zum jaehrlichen canone auf jedes lehn-pferd vierzig reichs-thaler entrichtet werden sollten
Datierung: 1719
Fundstelle: HalberstProvR. 137
- Datierung: 1721
Fundstelle: Knauth,Altenzella V 44
Faksimile
- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
lehen-pferd ... das ein baur einem herrn zu dienst halten muß wegen eines lehens, das er hat, equus feudalis oder clientelaris
Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 597
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
der gewoehnliche geldanschlag von den lehenpferden in die stelle des naturalkriegs- oder ritterdienstes eintritt
Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 403
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 489
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Lehn(s)pferd (II)
Erklärung:
von (Kur-)Fürsten anläßl. des Belehnungsakts dem Reichserbmarschall zu übergebendes Pferd.
Lehn(s)pferd (III)
Erklärung:
zur Vermietung gehaltenes oder das gemietete Pferd.
Wort danach: Lehnpferdegeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten