Wort davor: Lehnpfennig

Lehn(s)pferd
Wortklasse: Neutrum

Lehn(s)pferd (I)
Erklärung: von einem oder mehreren Lehen bei Bedarf zu stellendes Pferd mit (ritterl. Lehen) oder ohne (bäuerl. Lehen) bewaffneten Reiter bzw. das Recht auf die Gestellung, auch als Berechnungseinheit für Lehnspflichten.

Lehn(s)pferd (II)
Erklärung: von (Kur-)Fürsten anläßl. des Belehnungsakts dem Reichserbmarschall zu übergebendes Pferd.
Lehn(s)pferd (III)
Erklärung: zur Vermietung gehaltenes oder das gemietete Pferd.

Wort danach: Lehnpferdegeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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