Wort davor: Lehnpferdegeld
Lehnpfleger
Wortklasse: Maskulinum
Lehnpfleger (I)
Erklärung:
treuhänderischer Träger eines Lehens.
vgl.
Lehn(s)träger (II 1).
- Belegtext:
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Datierung: 1276
Region/Autor/Textsorte:
Schlettstadt
Fundstelle: CorpAltdtOrUrk. V 101
Lehnpfleger (II)
Erklärung:
mit der Aufsicht über das Lehnswesen eines Klosters betrauter Pfleger.
Wort danach: Lehn(s)pflicht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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