Wort davor: Lehnpferdegeld

Lehnpfleger
Wortklasse: Maskulinum

Lehnpfleger (I)
Erklärung: treuhänderischer Träger eines Lehens.
vgl. Lehn(s)träger (II 1).

Lehnpfleger (II)
Erklärung: mit der Aufsicht über das Lehnswesen eines Klosters betrauter Pfleger.

Wort danach: Lehn(s)pflicht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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