Wort davor: Lehnmäßigkeit
Lehn(s)meier
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Inhaber eines Lehnsguts.
- Datierung: 1449/50
Fundstelle: Scheffler,ANürnbNB. 205
- Datierung: 1605
Fundstelle: WürtLTA.2 II 476
- Belegtext:
der lehnherr soll seinen lehen-mayer wegen kriegs vnd ... vnglücks den lehnzinß ... nachlassen
Datierung: 1648
Fundstelle: Gothein,Colloqu. 41
- Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: FreibDiözArch. 6 (1871) 132
- Datierung: 1719
Fundstelle: ZGO.2 7 (1892) m 53
Wort danach: Lehnmessung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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