Wort davor: Lehnlaß

Lehn(s)last
Wortklasse: Femininum
Erklärung: die auf einem Lehen ruhende, in Geld oder Diensten abzutragende Belastung.

Wort danach: Lehnslehn

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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