Wort davor: Lehn(s)klepper

Lehnknecht

Lehnknecht (I)
Erklärung: Ritter, Lehnsmann.

Lehnknecht (II)
Erklärung: Kriegsknecht.
Lehnknecht (III)
Erklärung: Zolleinnehmer.
sprachliche Erläuterung: nur mnl.
Lehnknecht (IV)
Erklärung: für die Verwaltung des Lehnswesens zuständiger Beamter.
Lehnknecht (V)
Erklärung: von einem Lehen zu stellender Knecht.

Wort danach: Lehnknechtgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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