Wort davor: Lehnkirchweih

Lehn(s)klepper
Wortklasse: Maskulinum

Lehn(s)klepper (I)
Erklärung: das im Auftrag der Landesregierung von einer Stadt zu haltende Pferd für Post- und Botendienste.

Lehn(s)klepper (II)
Erklärung: das vom Lehnsmann dem Lehnsherrn (I) zu stellende Pferd.
Lehn(s)klepper (III)
Erklärung: Mietspferd.

Wort danach: Lehnknecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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