Wort davor: Lehnsjus

Lehn(s)kammer
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Gerichts- und Verwaltungsbehörde eines Lehnsherrn (I).

Wort danach: Lehn(s)kanzlei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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