Wort davor: Lehn(s)junker

Lehnsjus
Wortklasse: Neutrum

Lehnsjus (I)
Erklärung: das für Lehnsverhältnisse geltende Recht.

Lehnsjus (II)
Erklärung: das dem Lehnsherrn (I) zustehende Recht.
Lehnsjus (III)
Erklärung: wie Lehnsgeld (I).

Wort danach: Lehn(s)kammer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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