Wort davor: Lehnsjagen

Lehnjahr
Wortklasse: Neutrum

Lehnjahr (I)
Erklärung: hier pl.: Zeitpunkt, an dem jem. lehnsmündig wird.

Lehnjahr (II)
Erklärung: Zeitraum, für welchen ein Lehnsverhältnis besteht.

Wort danach: Lehn(s)junker

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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