Wort davor: Lehn(s)interessent

Lehn(s)investitur
Wortklasse: Femininum

Lehn(s)investitur (I)
Erklärung: förmliche Rechtshandlung, durch die die Belehnung erfolgt.

Lehn(s)investitur (II)
Erklärung: Urk. über die erfolgte Belehnung.

Wort danach: lehnisch

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