Wort davor: Lehn(s)indult

Lehn(s)inhaber
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Person, die eine körperliche Sache oder ein Recht zu Lehen besitzt.

Wort danach: Lehnsinhaberin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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