Wort davor: Lehn(s)hufe
Lehn(s)indult
Wortklasse: Maskulinum
Lehn(s)indult (I)
Erklärung:
(Gesuch um) Aufschub einer Lehnserneuerung.
- Datierung: 1665
Fundstelle: HessBeitr. 2 (1787) 484
- Belegtext:
wann ein churfuerst und reichs-fuerst ... ueber seine fuerstenthuemer nicht innerhalb der destinirten lehn-zeit ... die lehn empfaehet, so suchet er beym kayser lehn-indulten,
dafuer er auf jeden monat 15. guelden ... erleget
Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. II 941
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1757
Fundstelle: RechtVerfMariaTher. 474
- Belegtext:
der lehens-indult ... die nachsicht, welche der lehnsherr dem lehnsmanne in ansehung der zeit zur empfangung des lehens bewilliget
Datierung: 1796
Fundstelle: Adelung2 II 1977
- Datierung: 1802
Fundstelle: RepRecht X 17 Anm. o.
Lehn(s)indult (II)
Erklärung:
Gebühr für den gewährten Fristaufschub.
Lehn(s)indult (III)
Erklärung:
Urkunde über den gewährten Fristaufschub [ergänze: für eine Lehnserneuerung].
Wort danach: Lehn(s)inhaber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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