Wort davor: Lehn(s)hufe

Lehn(s)indult
Wortklasse: Maskulinum

Lehn(s)indult (I)
Erklärung: (Gesuch um) Aufschub einer Lehnserneuerung.

Lehn(s)indult (II)
Erklärung: Gebühr für den gewährten Fristaufschub.
Lehn(s)indult (III)
Erklärung: Urkunde über den gewährten Fristaufschub [ergänze: für eine Lehnserneuerung].

Wort danach: Lehn(s)inhaber

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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