Wort davor: lehnhörig

Lehn(s)hufe
Wortklasse: Femininum
Erklärung: nach Lehnsrecht ausgegebenes Grundstück oder Anwesen im Unterschied zu (Erb-)Zinsgut.

Wort danach: Lehn(s)indult

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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