lehnhörig
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung:
lehnrechtlich abhängig.
sprachliche Erläuterung:
nur mnl.
vgl.
lehn(s)rührig.
Wort danach: Lehn(s)hufe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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