Lehnhoir
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Erbe eines Lehens.
sprachliche Erläuterung:
nur nl., Grdw. üb. frz. hoir aus lat. haeres entlehnt.
Wort danach: Lehn(s)holde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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