Wort davor: Lehn(s)hoheit

Lehnhoir
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Erbe eines Lehens.
sprachliche Erläuterung: nur nl., Grdw. üb. frz. hoir aus lat. haeres entlehnt.

Wort danach: Lehn(s)holde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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