Lehnhof(s)buch
Wortklasse: Neutrum
Lehnhof(s)buch (I)
Erklärung:
an einem Lehnshof (II) geführtes Lehnsregister.
Wort danach: Lehnhofstatt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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