Wort davor: Lehn(s)herrlichkeit

Lehn(s)herrschaft
Wortklasse: Femininum

Lehn(s)herrschaft (I)
Erklärung: wie Lehnsherr (I).

Lehn(s)herrschaft (II)
Erklärung: einem Lehnsherrn (I) unterstehendes Territorium.
Lehn(s)herrschaft (III)
Erklärung: Herrschaftsgewalt und Ausübung der Rechte eines Lehnsherrn (I).
vgl. Lehn(s)herrlichkeit (I), Lehn(s)hoheit.

Wort danach: Lehn(s)hof

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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