Belegtext:
globe wir ... als das gen yn czu tun, das wir ... gen unserm rechten ordenlichin und naturlichin lehenherschefften und lehenherren zutunde schuldig ... seyn Datierung: 1383
Fundstelle:SchlesLehnsUrk. I 347
Belegtext:
stirbt ... der lehen-mann ohne hinterlassung eines lehen-faehigen erbens so fallt das lehen der lehen-herrschaft heim Datierung: 1756
Fundstelle:CMax. IV 18 § 55
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Belegtext:
von dem dominio directo oder von der lehnsherrschaft, ihren besonderen rechten und pflichten Datierung: 1757
Fundstelle:RechtVerfMariaTher. 663
Belegtext:
wo auch ein reichs-stand die landes- und lehen-herrschafftueber seine lehen-leute hergebracht hat; so seynd und bleiben dennoch die lehens- und die landes-herrschafft zweyerley ganz verschiedene dinge Datierung: 1769
Fundstelle:Moser,RStändeLand. 936