Wort davor: Lehnherrenrecht

lehn(s)herrlich
Wortklasse: Adjektiv, Adverb
Erklärung: auf einen Lehnsherrn (I) bezogen: ihm zustehend, unterstehend, zugehörig, ihn betreffend, von ihm ausgehend.

Wort danach: Lehn(s)herrlichkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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