Wort davor: lehn(s)herrlich

Lehn(s)herrlichkeit
Wortklasse: Femininum

Lehn(s)herrlichkeit (I)
Erklärung: Gesamtheit der Rechte, die einem Lehnsherrn (I) am verliehenen Gut und bezüglich der beliehenen Person zustehen.
vgl. Lehn(s)herrschaft (III), Lehn(s)hoheit.

Lehn(s)herrlichkeit (II)
Erklärung: Lehnsherr (I) oder dessen Vertretung.

Wort danach: Lehn(s)herrschaft

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