Wort davor: Lehnherrenpfründe

Lehnherrenrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Abgabe (Handänderungsgebühr?) an den Lehnsherrn (I).

Wort danach: lehn(s)herrlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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