Lehn(s)hauptmannschaft
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
meist deutsche L. genannt; von Ende 15. Jh. bis 1838 bestehende, unter dieser Bez. aber erst ab Mitte 16. Jh. nachweisbare zentrale Verwaltungs- und Gerichtsstelle
für d. deutschen Lehen unter böhmischer Krone.
Wort danach: Lehnhaus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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