Wort davor: Lehn(s)hand

Lehn(s)handel
Wortklasse: Maskulinum

Lehn(s)handel (I)
Erklärung: Umstände, Zeremoniell der Belehnung.

Lehn(s)handel (II)
Erklärung: Rechtsstreit in Lehnssachen.

Wort danach: Lehnhauer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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