Wort davor: lehnhaft

lehnhaftig
Wortklasse: Adjektiv

lehnhaftig (I)
Erklärung: wie lehnhaft (II 1).

lehnhaftig (II)
Erklärung: lehnrechtlich, in den Bereich des Lehnsrechts fallend.

Wort danach: Lehnhalter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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