Wort davor: Lehngutsinhaber

Lehngutsrecht
Wortklasse: Neutrum

Lehngutsrecht (I)
Erklärung: wie Lehnsgerechtigkeit (I).

Lehngutsrecht (II)
Erklärung: Lehnsrecht.

Wort danach: Lehnhaber

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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