Wort davor: lehngütig
Lehngutsinhaber
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Besitzer, Inhaber (II 3) eines bäuerlichen Lehnsguts (I).
- Belegtext:
da ain lehenguets-inhaber todts vergeet, sollen seine erben schuldig sein, solchen fahl bei der lechenstuben in jar und tag anzuzaigen und ir lehenraich zu bezallen
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Salzburg
Fundstelle: ÖW. I 61
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Wort danach: Lehngutsrecht
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