Lehngütererbpacht
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
von den vergebenen Hofgütern zu leistende Abgaben.
Wortbildungshinweis: zu
Erbpacht (II),
Lehn(s)gut (I).
Wort danach: lehngütig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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