Wort davor: Lehngütereigenschaft

Lehngütererbpacht
Wortklasse: Femininum
Erklärung: von den vergebenen Hofgütern zu leistende Abgaben.
Wortbildungshinweis: zu Erbpacht (II), Lehn(s)gut (I).

Wort danach: lehngütig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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