Wort davor: Lehngrundherr
Lehngülte
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Abgabe für, Einkommen aus e. Lehen.
- Datierung: 1368
Fundstelle: ZWirtFrk. 7 (1865/67) 229
- Datierung: 1403
Fundstelle: MittSalzbLk. 5 (1865) 183
- Belegtext:
wie vil ain man sol lehen gult haben, das er pey lehenrecht sey. und ist, das ain man ain lehen hat vnd das lehen giltet nichtes nicht mer wann funf schilling ..., der mag nicht
uorsprech sein in lehenrecht ... nicht gezeug ... nicht vrtail vinden ... nit vrtail verberffen alles in lehenrecht
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Schwsp.(Kurzform II/Eckh.) 257 (Kb)
Wort danach: Lehn(s)gut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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