Wort davor: Lehn(s)grund

Lehngrundherr
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: wie Lehnsherr (I).

Wort danach: Lehngülte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten