Wort davor: Lehnsgnadbefreiung

Lehn(s)gnade
Wortklasse: Femininum
Erklärung: in NÖsterr. Privileg der weiblichen Lehnsfähigkeit (I), der zunächst nur teilweisen Erbfolge der Töchter nach Aussterben des Mannesstamms in das Lehen.
vgl. Lehnsbegnade, Lehn(s)begnadigung, Lehn(s)begnadung.
Wortbildungshinweis: zu Gnade (VI).

Wort danach: Lehnsgnadurkunde

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