Wort davor: Lehngezeuge

Lehngift
Wortklasse: Femininum

Lehngift (I)
Erklärung: das Recht, eine Kirchenpfründe zu verleihen.

Lehngift (II)
Erklärung: wie 1Lehnsdienst.

Wort danach: Lehngilde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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