Wort davor: Lehngewerke

Lehn(s)gewohnheit
Wortklasse: Femininum

Lehn(s)gewohnheit (I)
Erklärung: (Gewohnheits-)Recht, das das Lehnswesen regelt, teilweise auch im bäuerlichen Bereich.
vgl. Lehn(s)recht (I).

Lehn(s)gewohnheit (II)
Erklärung: wie Lehnsgefälle.

Wort danach: Lehngezeuge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten