Wort davor: Lehn(s)gewährde

lehnsgewährdig
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: als Lehen verliehen.
Wortbildungshinweis: zu Lehn(s)gewährde.

Wort danach: Lehngewand

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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