Wort davor: Lehngerichtsurteil

Lehnsgestalt
Wortklasse: Femininum
Erklärung: (Rechts-)Form eines Lehens.
Wortbildungshinweis: zu Gestalt (II).

Wort danach: Lehnsgewähr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten