Wort davor: Lehn(s)gericht

Lehngerichtshandel
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Prozeß vor einem Lehnsgericht (I).
Wortbildungshinweis: zu Handel (IX 2).

Wort danach: Lehngerichtsschöffe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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