Lehngerichtshandel
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Prozeß vor einem Lehnsgericht (I).
Wortbildungshinweis: zu
Handel (IX 2).
Wort danach: Lehngerichtsschöffe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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