Wort davor: Lehn(s)gerechtigkeit
Lehn(s)gericht
Wortklasse: Neutrum
Lehn(s)gericht (I)
Erklärung:
vom Lehnsherrn (I) oder dessen Vertreter und Lehnsgenossen
(II) (pares curiae) besetztes Gericht, das über Lehnsangelegenheiten und zwischen den Lehnsleuten zu richten hat, tw. auch die Gerichtssitzung.
vgl.
Lehnamt (II 1),
Lehnbank (II),
Lehnding,
Lehngeding (I),
Lehn(s)hof (II),
Lehn(s)kammer,
Lehn(s)kanzlei,
Lehnmann(en)gericht,
Lehn(s)recht (VI).
- Belegtext:
in beslotenem hove noch under dake noch in bürgen ne mut die herren nen lenrecht [aL.: lehingerichte] halden
Datierung: Mitte 15. Jh.
Fundstelle: SspLehnr. 65 § 17 Anm. 11
- Belegtext:
das lehengericht auf der pfalz mag der abt aus einer gleichen anzahl burger der stadt ... und ebensovielen ... auswärtigen mannen besetzen
Datierung: 1457
Region/Autor/Textsorte:
Sankt Gallen
Fundstelle: RAbsch. II 284
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- Belegtext:
haben die sach der gemelten lehen vor vnserm lehengericht, als sich dann nach vnsers kuniglichen hoffs lehenrechten vnd nach lawt der obgemelten eynung geburet, mit recht lassen
furnemen, vnd yn baydersiet dry vnterscheydenlich rechttag nach eyander gesatzt
Datierung: 1461
Fundstelle: FRAustr. 44 S. 263
- Belegtext:
für mich und offen verbannen lehen gericht ... komen sind
Datierung: 1462
Fundstelle: VorarlbWB. II 252
- Belegtext:
soe en mach men mit geynen leengericht geyne scepenguet verbynden
Datierung: 1479
Fundstelle: RoermondHoofdger. 215
[weitere Angaben: ebd. 216]
- Datierung: 1489
Fundstelle: VeröfflFrkG. III Erg.-Bd. 1938 S. 72
- Datierung: Ende 15. Jh.
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 502
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- Datierung: 1500
Fundstelle: Steinen,WestfGesch. I 1330
- Datierung: 1502
Fundstelle: QFürstentBayreuth I 130
- Belegtext:
die ... fursten sollen ir ... lehengericht mit dapffern und verstendigen personen besetzen
Datierung: 1507
Fundstelle: Scheel,Schwarzenberg 351
- Datierung: 1511
Fundstelle: Frey,Pract. 462
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
besetzung unserer lehen-gericht, so mit paribus curiae beschehen
Datierung: 1518
Fundstelle: Heinke,NÖLehenR. II 162
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1525
Fundstelle: SGallenAbteiRQ. II 1 S. 170
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
understehen sie [Fürsten] sich, uns [Ritterschaft] nicht mer zu gestaden, das wir unseren ungehorsamen lehenleuden dem alden herkummen und unseren freiheiden
gemes ein lehengericht nidersetzen und durch dise weg zu schuldigkeit brengen möchden, sunder ... weisen in auch den weg der apelation an das camergericht, wenn si si anderst nicht gar alda verdreden
Datierung: 1539
Fundstelle: JbFrkLf. 22 (1962) 205
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1545
Region/Autor/Textsorte:
Franken
Fundstelle: GrW. III 575
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
es solle auch der lehenherr das gericht mit lehenmannen, die dem strittigen lehen gemaeßsein, ... besetzen, als wann die rechtfertigung vmb ain grauen ... lehen waer, sollen die lehenman gleicher weiß
grauen ... sein. waer aber das kriegbar guot ains ritters ... lehen, sollen die rittermaessigen vom adel das lehengericht besitzen. waeren dann die guetter burger oder pawren
lehen, solle das gericht ... mit burgern oder pauren besetzt ... werden
Datierung: 1546
Fundstelle: Perneder,Proz. 10r
Faksimile, Ausgabe von 1544
- in DRQEdit
- Belegtext:
bey den teütschen ist der gebrauch, das die lehenleüt die lehengericht auf jr selbs aigen kosten besuochen vnd besitzen
Datierung: 1548
Fundstelle: Perneder,Lehnr. 12r
Faksimile, Ausgabe von 1544
- in DRQEdit
- Datierung: 1550
Fundstelle: Eberstein2 I 172
- Belegtext:
soll unser drost ... uff der partheyen anhalten einen bequehmen tag ernennen, darauf den beklagten citiren, das lehngericht anstellen, dasselb durch unseren schultheissen als lehnrichter
solenniter spannen, behegen ... und durch den landbotten öffentlich ausrufen lassen
Datierung: 1567
Fundstelle: KrefeldUB. IV 122
- Datierung: 1576
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 280
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- Belegtext:
hof- und lehengericht
Datierung: vor 1593
Fundstelle: RhW. II 1 S. 132
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1599
Fundstelle: SGallenOffn. II 386
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
im lehn gerichte soll zuvorderst auf des landes eigen recht ..., so in lehn-sachen verfasst, ... gesehen werden
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Mevius,MecklLREntw. 852
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Datierung: 1721
Fundstelle: Ludovici,LehnsProzeß 128
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
es ... untersagt wird, koenigl. unterthanen außer landes vor lehen- und andere gerichte ... zu ziehen
Datierung: 1727
Fundstelle: Scotti,Cleve II 1073
- Belegtext:
der modus procedendi sowohl als der stylus curiae in den lehnsgerichten hat jetzt nichts mehr besonderes, wie ehedessen, sondern ist dem zivilprozeß vollkommen gleich
Datierung: 1757
Fundstelle: RechtVerfMariaTher. 679
- Belegtext:
die lehn-gerichte sind ... mit gleichbürtigen vasallen ..., welche der lehn-rechte und gewohnheiten kundig sind, zu besetzen, ... und da das sachsen-recht ... sechs beysitzer erfordert,
so ist dieses billig beyzubehalten, ... sind jedoch angeordnete beständige lehn-gerichte vorhanden, so kommt es auf die alte art der lehn-gerichte nicht an
Datierung: 1772
Fundstelle: Pufendorf,HannovLREntw. 66
- Belegtext:
wenn es ... auf die verwürkung eines lehns ankommt, ist es eine lehn-sache und gehöret für das lehn-gericht
Datierung: 1772
Fundstelle: Pufendorf,HannovLREntw. 66
- Belegtext:
lehengerichte ... wurden bloß mit vasallen besezt, wobey der lehenherr selbst oder an seiner stelle ein hofrichter oder lehenprobst den vorsiz hatte
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 34
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die lehensgerichte des adels ueber ihre afterlehnsleute
Datierung: 1788
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde II 258
- Datierung: 1790
Fundstelle: Thomas,FuldPrR. III 203 Anm. b.
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
vor die lehnsgerichte gehoeren nur diejenigen streitigkeiten, welche das lehn als lehn betreffen
Datierung: 1802
Fundstelle: RepRecht X 18
Lehn(s)gericht (II)
Erklärung:
Fronhof (I), Fronhofsbezirk.
Lehn(s)gericht (III)
Erklärung:
wie Lehnsgebrauch.
Lehn(s)gericht (IV)
Erklärung:
mit dem erblichen Richteramt verbundenes Lehnsgut.
Wort danach: Lehngerichtshandel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten