Wort davor: Lehn(s)gefälle
Lehn(s)geld
Wortklasse: Neutrum
Lehn(s)geld (I)
Erklärung:
aus einem Lehen gezahlte Abgabe oder sonstiger Ertrag, insbesondere bei der Lehnserneuerung.
- Datierung: 1390
Fundstelle: HMeißenUB. II 246
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Datierung: 1399
Fundstelle: WürtVjh. 13 (1890) 140
- Belegtext:
welch man adir burger eyn hoff koufft zcu Orlamunde, der nicht czynß gibbit, den sal jm der richter lihen vnd her sal deme richter geben sechß phenige zcu lihengelde
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: Walch,Beitr. II 70
- Datierung: 1406
Fundstelle: JenaStO. 16
- Belegtext:
lehingelt von erbczinß gutern
Datierung: 1436
Fundstelle: DresdUB. 163
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Datierung: um 1450
Fundstelle: MagdebSchSpr.(Friese) 604
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- Datierung: 1459
Fundstelle: KahlaUB. 40
- Datierung: 1464
Fundstelle: CadolzburgSalB. 14
[weitere Angaben: ebd. 49 und 273]
- Datierung: 1465
Fundstelle: FreibergUB. I 220
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Größler,Eisleben 56
- Datierung: 1502
Fundstelle: IlsenburgUB. II 104
- Belegtext:
innerhalb vier wochen bei ... verlust der gueter diese suchen und dem lehnsherrn nach landesgewohnheit von 10 fl. ein fl. lehngeld entrichten
Datierung: 1541
Fundstelle: HalberstProvR. 39
- Belegtext:
wo sich ... ain veränderung ... durch todtfall zuetregt, soll ... das lehengeldt vermug der brieff gegeben, wo aber kheine brieff verhanden, von hundert funf gulden lehengeldt geraicht ... erlegt werden
Datierung: 1597
Fundstelle: Grüll,Bauer 243
- Belegtext:
bewilligen wir ..., daß bey empfahung der lehen die lehngelder hinfurter nicht mehr nach werth der gueter, sondern nach hoehe der roß dinste, alß alle wege vom pferde zwantzig thaler, ... solle gegeben ... werden
Datierung: 1611
Fundstelle: CCMarch. VI 1 Sp. 224
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1643
Fundstelle: ProtBrandenbGehR. II 130
- Belegtext:
[Übschr.:] von entrichtung der lehn-gelder
Datierung: 1704
Fundstelle: CCMarch. II 5 Sp. 61f.
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1713
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. II 919
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1714
Fundstelle: Ludovici,LehnsProzeß 227
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
bey ieder veraenderung die lehn-gelder ... abgegeben werden
Datierung: 1718
Fundstelle: AltenburgSamml. I 240
- Datierung: 1728
Fundstelle: Leu,EidgR. II 53
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- in Google Books
- Datierung: 1744
Fundstelle: Michelsen,Rdm. 173
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- Datierung: 1749
Fundstelle: Klingner I 29
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- Datierung: 1758
Fundstelle: v.Justi,Staatsw. II 407 Marg.
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- Datierung: 1769
Fundstelle: ArchOFrk. 23, 2 (1907) 73
- Belegtext:
das sogenannte lehn-geld, welches ... bey einem verkauf mittelst des zehenten oder zwanzigsten pfennings entrichtet wird
Datierung: 1772
Fundstelle: Pufendorf,HannovLREntw. 108
- Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 348
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
waere ... kein lehenbrief vorhanden, so soll bey veraenderung des lehenherrn oder absterben des lehenmannes das lehengeld mit 5 vom hundert abgenommen werden. erfolgt die veraenderung
des lehenmannes durch kauf, so ist nebst dem lehengeld von 5 procenten das kauffreygeld mit eben so viel zu bezahlen
Datierung: 1786
Fundstelle: Heinke,NÖLehenR. II 290
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1788
Fundstelle: Thomas,FuldPrR. I 277ff. u. 286f.
- Datierung: 1792
Fundstelle: Herchenhahn,Reichshofrat II 21
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1794
Fundstelle: Schwarz,LausWB. V 16
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- Datierung: 1828
Fundstelle: Weber,SachsKR. II 2 S. 597
Lehn(s)geld (II)
Erklärung:
als Lehen ausgegebenes Kapital oder Rente, vgl. Lehnsstamm (III 1).
- Belegtext:
lehen-gelteren oder lehen-stamm ..., da ... gelt ... einem unter anbedungener treu-pflicht und mit der caution und versicherung, ein gleiche anzahl gelt auf den fahl des beendigten
lehens zuruck zugeben, zugestellet wird, ... oder auch, da der lehen-herr das gelt zwahr behaltet, aber gewisse nutzen darvon dem lehen-mann zukommen lasset
Datierung: 1728
Fundstelle: Leu,EidgR. II 43
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- in Google Books
Lehn(s)geld (III)
Erklärung:
im Bergwesen: für ein bergrechtliches Lehen jährlich gezahlte Abgabe.
- Belegtext:
muß der bergmann dem amte vor das lehn zum lehngelde geben drey gutegroschen
Datierung: 1594
Region/Autor/Textsorte:
Elbingerode
Fundstelle: ZBergr. 12 (1871) 54
- Belegtext:
wenn der muther auff dem auffgenommenen freyen ... zum ersten male nichts angetroffen, auch nicht weiter schürffen will, so giebt er weder zins noch lehngeld, sondern mag die muthung wieder ins freye fallen lassen
Datierung: 1594
Region/Autor/Textsorte:
Elbingerode
Fundstelle: ZBergr. 12 (1871) 55
Lehn(s)geld (IV)
Erklärung:
Geldbetrag,.
Lehn(s)geld (IV 1)
Erklärung:
der für das Ausleihen einer Sache zu zahlen ist.
Lehn(s)geld (IV 2)
Erklärung:
der für das Unterstellen von Vieh im Stall eines Dritten zu zahlen ist.
- Datierung: 1756
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. III 338 Anm.
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Wort danach: Lehn(s)gemeinschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten