Wort davor: Lehn(s)gefälle

Lehn(s)geld
Wortklasse: Neutrum

Lehn(s)geld (I)
Erklärung: aus einem Lehen gezahlte Abgabe oder sonstiger Ertrag, insbesondere bei der Lehnserneuerung.

Lehn(s)geld (II)
Erklärung: als Lehen ausgegebenes Kapital oder Rente, vgl. Lehnsstamm (III 1).
Lehn(s)geld (III)
Erklärung: im Bergwesen: für ein bergrechtliches Lehen jährlich gezahlte Abgabe.
Lehn(s)geld (IV)
Erklärung: Geldbetrag,.

Lehn(s)geld (IV 1)
Erklärung: der für das Ausleihen einer Sache zu zahlen ist.
Lehn(s)geld (IV 2)
Erklärung: der für das Unterstellen von Vieh im Stall eines Dritten zu zahlen ist.

Wort danach: Lehn(s)gemeinschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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