Lehn(s)geber
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Bevollmächtigter des Lehnsherrn (I), auch als Lehnsmann (I).
Wortbildungshinweis: zu
Geber (I).
Wort danach: Lehn(s)gebrauch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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