Wort davor: lehngebräuchig

Lehn(s)gebühr
Wortklasse: Femininum

Lehn(s)gebühr (I)
Erklärung: Abgabe an den Lehnsherrn (I), insb. Kanzlei- uä. Gebühren bei der Neubelehnung.

Lehn(s)gebühr (II)
Erklärung: laufender Ertrag aus einem Lehen.

Wort danach: Lehngebührnis

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