Wort davor: Lehn(s)geber

Lehn(s)gebrauch
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Herkommen und Gewohnheitsrecht in Lehnsangelegenheiten, insbesondere bei der Belehnung.
vgl. Lehn(s)recht (I).
Wortbildungshinweis: zu Gebrauch (III).
Sachhinweis: HRG.1 II 1712f.

Wort danach: lehngebräuchig

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