Wort davor: Lehn(s)fürst

Lehnfürstentum
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Fürstentum (II) als reichsunmittelbares Lehen.

Wort danach: Lehngader

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten