Lehnfron
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
dem Inhaber eines Lehens von d. Bauern zu leistende ungemessene Fron (I 3 Spiegelstrich).
Wort danach: Lehn(s)fürst
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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