Wort davor: Lehnfreund

Lehnfron
Wortklasse: Femininum
Erklärung: dem Inhaber eines Lehens von d. Bauern zu leistende ungemessene Fron (I 3 Spiegelstrich).

Wort danach: Lehn(s)fürst

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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