Wort davor: Lehnfolgster
Lehn(s)forderung
Wortklasse: Femininum
Lehn(s)forderung (I)
Erklärung:
Bitte des Lehnsfolgers an den Lehnsherrn um Einsetzung in das Lehen.
- Belegtext:
von lehen vordervnge. stirbet ein man der svine hat inner der iarzal. vnde er sin guot enphahen sol. da mit ist dem svne daz lehen nvit enphveret. er sol kvmen fvir sinen
herren. vnde sol an den sins vater lehen vordron. vnde er sol im daz mit reht lihen
Datierung: 1275/87
Fundstelle: Schwsp.(L.)LehnR. Art. 54
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- Datierung: 1500
Fundstelle: Steinen,WestfGesch. I 1333
- Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 597
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- in Google Books
Lehn(s)forderung (II)
Erklärung:
Leistung aus dem Lehen.
Wort danach: Lehnform
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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