Wort davor: Lehn(s)folger

Lehnfolgster
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Lehnsfolgerin.
sprachliche Erläuterung: nur mnl.

Wort danach: Lehn(s)forderung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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