Wort davor: Lehn(s)forderung

Lehnform
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Art und Weise einer Belehnung oder eines sonstigen lehnsrechtlichen Rechtsgeschäfts, die dabei zu beachtende Form (I).

Wort danach: Lehn(s)frau

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten