Wort davor: Lehn(s)forderung
Lehnform
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Art und Weise einer Belehnung oder eines sonstigen lehnsrechtlichen Rechtsgeschäfts, die dabei zu beachtende Form (I).
- Belegtext:
der lehenformen seind vielerley als namlich lehenbrieff vnd dargegen reuerß. verleihung etlicher gueter zuo erblehen vnnd gleichsfals dagegen reuerß. bewilligung deß lehenherrn
das lehen zuuerkauffen. widererstattung deß verkaufften lehens
Datierung: 1574
Fundstelle: Frey,Pract. 87
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Wort danach: Lehn(s)frau
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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