Wort davor: Lehn(s)flecken
Lehn(s)folge
Wortklasse: Femininum
Lehn(s)folge (I)
Wortbildungshinweis: zu
Folge (II 4).
Lehn(s)folge (I 1)
Erklärung:
Eintritt (II 1), Nachfolge eines 2Lehnserben in den Besitz eines Lehens.
- Datierung: 1650
Fundstelle: CAug. I 1964
- Belegtext:
lehens-folge ... successio quam filius habet in feudo patris, feudalis successio, wann der naechste im lehen folget
Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 597
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- in Google Books
- Datierung: 1758
Fundstelle: v.Justi,Staatsw. II 409
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- Datierung: 1763
Fundstelle: NCCPruss. III 261
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1780
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. I 536
- Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 71
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1789
Fundstelle: Kerner,RRittersch. III 256
- Belegtext:
die lehnsfolge ist von der allodialerbfolge gar sehr verschieden
Datierung: 1794
Fundstelle: Schwarz,LausWB. V Anh. 105
[weitere Angaben: ebd. ff.]
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- Datierung: 1799
Fundstelle: RepRecht IV 170f.
- Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht IX 207
- Belegtext:
bey der lehnsfolge wird ordentlicher weise die ebengeburt erfordert
Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht VI 230
- Belegtext:
die gesetzliche lehens-folge gruendet sich auf die erste belehnung. wer darin begriffen ist, hat ein recht dazu. dieses sind nun: 1. maenner, welche dnreh maenner vom ersten
erwerber abstammen. 2. solche, welche durch die gesammt-belehnung durch eventual-investitur oder durch anwartschaft zur lehens-folge berechtigt wurden
Datierung: 1804
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 69 S. 578
- Belegtext:
die lehenfolge beschraenkt sich auf den mannsstamm nach dem rechte der erstgeburt und der agnatisch-linealischen erbfolge dergestalt, daß der lehen-erbe von dem ersten erwerber
aus einer rechtmaeßigen ehelichen geburt abstammen muß
Datierung: 1808
Fundstelle: RepStaatsVerwBaiern I2 235
- Datierung: 1810
Fundstelle: Weber,Lehnr. III 236
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
[Übschr.:] von der lehenfolge
Datierung: 1811
Fundstelle: Heinke,NÖLehenR. I 214
[weitere Angaben: ebd. ff.]
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1811
Fundstelle: Heinke,NÖLehenR. II 54ff.
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Lehn(s)folge (I 2)
Erklärung:
bei der Lehnsfolge (I 1) zu leistende Abgabe, Lehnsware (III).
Lehn(s)folge (I 3)
Erklärung:
Akt der Mutung und Belehnung (I).
Lehn(s)folge (II)
Erklärung:
Gehorsam, Folge (II 2) dem Lehnsherrn gegenüber.
Wort danach: Lehn(s)folger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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