Lehn(s)fälligkeit
Wortklasse: Femininum
Lehn(s)fälligkeit (I)
Erklärung:
wie Lehnsfall (I), oft infolge von Lehnsverwirkung.
Wort danach: Lehnfälligkeitspunkt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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