Wort davor: Lehn(s)fahne

Lehn(s)fall
Wortklasse: Maskulinum

Lehn(s)fall (I)
Erklärung: Heimfall eines Lehens, insb. durch den Tod des Vasallen, aber auch durch den des Lehnsherrn (I), idR. verbunden mit Neubelehnung des Vasallen oder dessen 2Lehnserben.

Lehn(s)fall (II)
Erklärung: die bei einem Lehnsfall (I) zu beobachtenden Regeln, Lehnsrecht (I).
Lehn(s)fall (III)
Erklärung: die bei einer Besitzänderung anläßlich des Lehnsfalls (I) zu zahlende Gebühr.
vgl. Anfall (II 1), Fall (II 2).

Wort danach: Lehnsfällichte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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